Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Schulungen und sonstige Veranstaltungen zwischen dem Veranstalter und dem Auftraggeber.

Die Angebote des Veranstalters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit der Buchung bestätigt der Auftraggeber, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB werden nicht geschlossen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Veranstalter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen, insbesondere in einem Angebot, haben Vorrang vor diesen AGB.

2 Begriffsbestimmungen

2.1 Beteiligte

2.1.1 Veranstalter

Veranstalter ist die Symetics GmbH, die ihre Schulungen unter der Marke workshops.de anbietet.

2.1.2 Auftraggeber

Auftraggeber ist das Unternehmen, das eine Inhouse Schulung, ein Code Mentoring Programm oder einen oder mehrere Teilnehmer für eine andere Veranstaltung bucht. Bucht eine natürliche Person, handelt sie entweder als Unternehmer oder im Namen eines Unternehmens.

2.1.3 Trainer/Dozent

Trainer/Dozent ist eine Person, die vom Veranstalter zur Durchführung einer Schulung oder sonstigen Veranstaltung beauftragt ist.

2.1.4 Teilnehmer

Teilnehmer ist die Person, die an einer Veranstaltung teilnimmt.

2.2 Veranstaltungen

2.2.1 Öffentliche Schulung

Eine öffentliche Schulung ist eine Veranstaltung zur Wissensvermittlung, zu der Auftraggeber Teilnehmer entsenden können. Öffentliche Schulungen finden entweder remote oder in Präsenz statt. Die Teilnehmer treffen in der öffentlichen Schulung auf Teilnehmer aus anderen Institutionen, d.h. die öffentliche Schulung ist nicht exklusiv und betriebliche Besonderheiten eines Auftraggebers oder Teilnehmers können nicht berücksichtigt werden.

2.2.2 Inhouse Schulung

Eine Inhouse Schulung ist eine Veranstaltung zur Wissensvermittlung, die exklusiv für den Auftraggeber organisiert und durchgeführt wird. Inhouse Schulungen werden vom Auftraggeber entweder als remote oder vor-Ort-Schulung beauftragt. Bei Inhouse Schulungen können die zu vermittelnden Lerninhalte vom Auftraggeber geändert oder mit eigenen Schwerpunkten versehen werden, jedoch nur in dem Rahmen, wie der Veranstalter über die entsprechenden Lernmittel verfügt. Fehlende Lernmittel für speziell gewünschte Lerninhalte können vom Veranstalter hergestellt werden, die Kosten dafür trägt der Auftraggeber.

2.2.3 Lifetime Schulung

Eine Lifetime Schulung ist ein Programm zur selbstständigen Wissensaneignung durch den Teilnehmer. Hierfür werden geeignete Lernmittel zur Verfügung gestellt (Lernvideos, Übungsaufgaben, Musterlösungen). Während der aktiven Lernphase wird das Programm durch regelmäßige Betreuung (remote) durch einen Trainer ergänzt. Die aktive Lernphase ist zeitlich begrenzt, ihre Länge ergibt sich aus der Beschreibung der jeweiligen Schulung. Der Zugang zu den Lernmitteln und Updates ergibt sich aus Ziffer 2.2.9.

2.2.4 Code Mentoring Programm

Das Code Mentoring Programm kann gebucht werden, um Teilnehmer nach einer Schulung dabei zu unterstützen, das erworbene Wissen in der betrieblichen Praxis anzuwenden. Dazu kann ein im Umfang frei definierbares Paket an Remote-Sessions mit einem Trainer gebucht werden.

2.2.5 Vor-Ort Schulung

Eine Schulung in realer Präsenz von Teilnehmer und Trainer an einem Ort ist eine vor-Ort Schulung. Bei einer öffentlichen vor-Ort Schulung wird der Veranstaltungsort mit der gesamten notwendigen Ausstattung vom Veranstalter benannt und bereitgestellt. Bei einer Inhouse vor-Ort Schulung wird der Veranstaltungsort mit der gesamten notwendigen Ausstattung vom Auftraggeber bereitgestellt.

2.2.6 Remote Schulung

Bei einer remote Schulung halten sich Teilnehmer und Trainer an unterschiedlichen Orten auf. Die Schulung wird mittels eines tauglichen Videokonferenzsystems durchgeführt, das vom Veranstalter bereitgestellt wird.

2.2.7 Ganztags Schulung

Vor-Ort Schulungen sind grundsätzlich Ganztags Schulungen, d.h. ein Schulungstag umfasst acht Stunden.

2.2.8 Halbtags Schulung

Remote Schulungen können auch halbtags durchgeführt werden, d.h. ein Schulungstag umfasst vier Stunden.

Bei öffentlichen Schulungen legt der Veranstalter fest, ob die Schulung ganztags oder halbtags durchgeführt wird.

Bei Inhouse remote Schulungen legt der Auftraggeber fest, ob die Schulung ganztags oder halbtags durchgeführt wird.

2.2.9 Lernmittel

Der Veranstalter stellt für die Schulung geeignete Lernmittel in einer Online-Ressource bereit. Die Teilnehmer haben auch über die Dauer der Veranstaltung hinaus ohne feste zeitliche Befristung Zugriff auf die Materialien und deren Aktualisierungen.

Der Veranstalter ist berechtigt, die Bereitstellung einzuschränken oder einzustellen, insbesondere wenn das Produkt eingestellt wird oder der Veranstalter seinen Geschäftsbetrieb aufgibt. Die Einstellung wird mit einer Frist von drei Monaten in Textform angekündigt.

Macht der Auftraggeber von der Geld-zurück-Garantie nach Ziffer 8.4 Gebrauch, endet der Zugang des betreffenden Teilnehmers zu den Lernmitteln mit der Erstattung.

3 Leistungen des Veranstalters

Die Schulungen werden durch einen vom Veranstalter ausgewählten und beauftragten Trainer mit den Lernmitteln des Veranstalters durchgeführt.

Der zwischen Veranstalter und Auftraggeber geschlossene Vertrag zur Durchführung oder zum Besuch einer Veranstaltung ist ein Dienstvertrag. Ein bestimmter Lernerfolg wird nicht geschuldet. Das Kündigungsrecht nach § 627 BGB ist ausgeschlossen; die Regelungen zu Stornierung, Verschiebung und Geld-zurück-Garantie in Ziffer 8 bleiben unberührt.

Der Leistungsumfang einer öffentlichen vor-Ort Schulung umfasst die Teilnahme an der Veranstaltung sowie die in der jeweiligen Beschreibung angegebenen Speisen und Getränke. Nicht im Preis inbegriffen sind alle anderen Kosten, insbesondere Übernachtungs- und Reisekosten der Teilnehmer.

4 Leistungen des Auftraggebers

4.1 Schulungsraum bei Inhouse vor-Ort Schulungen

Bei Inhouse vor-Ort Schulungen stellt der Auftraggeber einen Schulungsraum bereit, der für die Anzahl der Teilnehmer geeignet ist und über eine taugliche Projektionsmöglichkeit verfügt. Die technischen Voraussetzungen an den Schulungsraum werden dem Auftraggeber rechtzeitig vom Veranstalter übermittelt.

4.2 Technische Ausstattung und Zugänge zu KI-Tools

Die Teilnehmer bringen die in der Beschreibung der jeweiligen Schulung genannte technische Ausstattung mit. Dazu gehören insbesondere eigene Benutzerkonten, Lizenzen und API-Zugänge für die in der Schulung eingesetzten Software- und KI-Tools. Die Kosten für deren Nutzung trägt der Auftraggeber.

Auf Anfrage kann der Veranstalter API-Zugänge für die Dauer der Schulung gegen gesondertes Entgelt organisieren. Solche Zugänge dürfen ausschließlich für Übungen im Rahmen der Schulung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Veranstalter kann für sie Nutzungsgrenzen festlegen und sie nach Ende der Schulung deaktivieren.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Teilnehmer in Übungen mit KI-Tools nur solche Daten, Quellcodes und Informationen verwenden, deren Verarbeitung durch den jeweiligen Tool-Anbieter nach den internen Vorgaben des Auftraggebers zulässig ist. Nutzen Teilnehmer eigene Zugänge, richtet sich die Datenverarbeitung durch den Tool-Anbieter nach dem Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber bzw. Teilnehmer und diesem Anbieter.

5 Preise und Reisekosten

Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise als Nettopreise zuzüglich der zum Veranstaltungszeitpunkt in Deutschland gültigen Umsatzsteuer.

Reise- und Übernachtungskosten des Trainers bei Inhouse vor-Ort Schulungen werden im jeweiligen Angebot individuell geregelt.

6 Teilnahmevoraussetzungen

Die in den jeweiligen Beschreibungen der Schulungen genannten Teilnahmevoraussetzungen sind verbindlich.

7 Buchung und Vertragsschluss

7.1 Öffentliche Schulung

Die Anmeldung zu einer öffentlichen Schulung kann per E-Mail oder via Internetformular erfolgen. Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung des Veranstalters in Textform zustande.

7.2 Inhouse Schulung und Code Mentoring

Der Auftraggeber erhält auf Anforderung ein formales Angebot. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande.

7.3 Lifetime Schulung

Die Anmeldung zu einer Lifetime Schulung kann per E-Mail oder via Internetformular erfolgen. Nach Zugang einer Anmeldung wird diese dem Auftraggeber in Textform bestätigt.

8 Stornierung, Ersatzteilnehmer und Geld-zurück-Garantie

8.1 Form

Stornierungen, Verschiebungswünsche, die Benennung von Ersatzteilnehmern und die Inanspruchnahme der Geld-zurück-Garantie bedürfen der Textform, z.B. per E-Mail an info@workshops.de. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs beim Veranstalter.

8.2 Stornierung einer öffentlichen Schulung

Der Auftraggeber kann die Anmeldung bis zum Beginn der Veranstaltung jederzeit kostenfrei stornieren. Bereits gezahlte Beträge werden innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Stornierung vollständig erstattet.

8.3 Ersatzteilnehmer

Der Auftraggeber kann jederzeit kostenfrei einen Ersatzteilnehmer benennen, sofern dieser die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.

8.4 Geld-zurück-Garantie bei öffentlichen Schulungen

Ist ein Teilnehmer mit einer öffentlichen Schulung nicht zufrieden, erstattet der Veranstalter die Teilnahmegebühr für diesen Teilnehmer in voller Höhe. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

Die Garantie muss vor Beginn des zweiten Schulungstages in Anspruch genommen werden. Bei eintägigen Schulungen muss sie bis zum Ende des Schulungstages in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist, dass der Teilnehmer die Schulung am ersten Schulungstag angetreten hat.

Mit Inanspruchnahme der Garantie endet die Teilnahme an der Schulung. Die Erstattung erfolgt innerhalb von 14 Tagen. Der Zugang zu den Lernmitteln endet gemäß Ziffer 2.2.9 mit der Erstattung.

8.5 Nichterscheinen

Erscheint ein Teilnehmer ohne vorherige Stornierung nicht zur Schulung und wird kein Ersatzteilnehmer benannt, ist der volle Rechnungsbetrag fällig. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

8.6 Stornierung und Verschiebung einer Inhouse Schulung

Der Auftraggeber kann eine Inhouse Schulung stornieren. Die Veranstaltung kann auf Wunsch des Auftraggebers außerdem einmalig um höchstens sechs Monate verschoben werden. Der neue Termin wird im gegenseitigen Einvernehmen festgesetzt.

Bei Stornierung und bei Verschiebung werden folgende Anteile der Gesamt-Angebotssumme fällig:

Zugang vor dem Beginn der Veranstaltung Stornierung Verschiebung
31 Tage oder mehr 10% 0%
30 Tage bis 15 Tage 40% 10%
14 Tage oder weniger 70% 20%

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

8.7 Lifetime Schulung

Der Teilnehmer kann eine Lifetime Schulung ab Freischaltung 14 Tage lang ohne verbindliche Buchung nutzen (Probephase). Innerhalb der Probephase kann die Lifetime Schulung jederzeit kostenfrei beendet werden.

Erfolgen Buchung und Rechnungsstellung vor Ablauf der Probephase, kann der Auftraggeber bis zum Ablauf der Probephase kündigen und erhält den Rechnungsbetrag vollständig erstattet.

8.8 Code Mentoring

Gebuchte Sessions müssen innerhalb von sechs Monaten ab Vertragsschluss genutzt werden. Danach verfallen nicht genutzte Sessions ohne Erstattung.

Vereinbarte Termine können bis 24 Stunden vor Beginn kostenfrei verschoben werden. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen gilt die Session als genutzt.

9 Öffentliche Schulungen

9.1 Inhaltsänderungen

Der Veranstalter ist berechtigt, Inhalte öffentlicher Schulungen anzupassen, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist und Lernziele sowie Gesamtcharakter der Schulung erhalten bleiben. Das gilt insbesondere für Aktualisierungen aufgrund neuer Versionen, Funktionen oder Änderungen der behandelten Software, Frameworks und KI-Tools.

9.2 Änderung des Veranstaltungsortes und -zeitpunkts

Der Veranstalter ist berechtigt, aufgrund von Teilnehmerzahlen oder anderen wichtigen Gründen den Veranstaltungsort oder den Veranstaltungszeitpunkt zu ändern.

Bei öffentlichen vor-Ort Schulungen liegen nicht mehr als 20 km zwischen ursprünglichem und neuem Veranstaltungsort.

Bei einer Änderung des Veranstaltungszeitpunkts kann der Auftraggeber kostenfrei stornieren. Bereits gezahlte Beträge werden vollständig erstattet.

9.3 Mindestteilnehmerzahl

Wird eine in der Beschreibung der Schulung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Veranstalter die Schulung bis spätestens 14 Tage vor Beginn absagen. Der Auftraggeber kann dann wählen zwischen einer Umbuchung auf eine spätere Durchführung und der vollständigen Erstattung bereits gezahlter Beträge.

10 Verhinderung des Veranstalters

Ist der Veranstalter an der Erbringung der vereinbarten Leistungen durch höhere Gewalt, Krankheit des vorgesehenen Trainers oder sonstige von ihm nicht zu vertretende Umstände gehindert, ist er berechtigt, die Veranstaltung abzusagen.

Bei Inhouse Schulungen wird mit dem Auftraggeber ein Ausweichtermin vereinbart.

Bei öffentlichen Schulungen kann der Auftraggeber wählen zwischen einer Umbuchung auf die nächste planmäßige Durchführung und der vollständigen Erstattung bereits gezahlter Beträge.

Weitergehende Ansprüche richten sich nach Ziffer 12.

11 Rechnungslegung, Fälligkeit und Zahlung

11.1 Inhouse Schulung und Code Mentoring

Die Rechnungsstellung erfolgt ab drei Wochen vor der Durchführung der Veranstaltung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

11.2 Öffentliche Schulung

Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Buchung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Teilnahme setzt eine vollständig bezahlte Rechnung voraus.

11.3 Lifetime Schulung

Nach Ablauf der Probephase ist die Fortsetzung der Lifetime Schulung nur nach Buchung und Begleichung der daraus resultierenden Rechnung möglich.

11.4 Aufrechnung

Eine Zurückbehaltung oder Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen des Auftraggebers zulässig.

12 Haftung

Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Trainer und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

13 Nutzungsrechte und Urheberrecht

Alle Rechte an den Veranstaltungsunterlagen und Lernmitteln, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung, bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

Die Unterlagen sind ausschließlich zur persönlichen Nutzung durch den jeweiligen Teilnehmer bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte, auch innerhalb des Unternehmens des Auftraggebers, sowie eine Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung sind ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters in Textform nicht gestattet.

Ausgenommen sind die Quellcodes der in den Veranstaltungen erarbeiteten Beispielanwendungen. Diese dürfen vom Auftraggeber frei verwendet werden.

Der Veranstalter versichert, dass er zur Nutzung der von ihm bereitgestellten Materialien berechtigt ist. Enthaltene Inhalte Dritter, etwa Open-Source-Software, unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen.

14 Aufzeichnungen

Bild- und Tonaufzeichnungen von Veranstaltungen, auch von Remote Sessions, sind nur mit vorheriger Zustimmung aller Teilnehmer und des Trainers zulässig. Das gilt für den Veranstalter, den Auftraggeber und die Teilnehmer gleichermaßen.

15 Vertraulichkeit und Referenzen

Der Veranstalter und seine Trainer behandeln alle auf den Auftraggeber bezogenen Informationen, die ihnen aus der vertraglichen Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich. Der Veranstalter ist berechtigt, die aus der Zusammenarbeit gewonnenen Daten in anonymisierter Form zu wissenschaftlichen und publizistischen Zwecken zu verwenden.

Der Veranstalter ist berechtigt, den Auftraggeber unter Nennung von Firmenname und Logo als Referenz zu eigenen Werbezwecken zu nennen. Der Auftraggeber kann dem jederzeit in Textform widersprechen.

16 Datenschutz

Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und der Teilnehmer nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO, soweit dies zur Durchführung des Vertrags erforderlich ist. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter ## 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Schulungen und sonstige Veranstaltungen zwischen dem Veranstalter und dem Auftraggeber.

Die Angebote des Veranstalters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit der Buchung bestätigt der Auftraggeber, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB werden nicht geschlossen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Veranstalter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen, insbesondere in einem Angebot, haben Vorrang vor diesen AGB.

2 Begriffsbestimmungen

2.1 Beteiligte

2.1.1 Veranstalter

Veranstalter ist die Symetics GmbH, Lohmühlenstraße 65, 12435 Berlin, die ihre Schulungen unter der Marke workshops.de anbietet.

2.1.2 Auftraggeber

Auftraggeber ist das Unternehmen, das eine Inhouse Schulung, ein Code Mentoring Programm oder einen oder mehrere Teilnehmer für eine andere Veranstaltung bucht. Bucht eine natürliche Person, handelt sie entweder als Unternehmer oder im Namen eines Unternehmens.

2.1.3 Trainer/Dozent

Trainer/Dozent ist eine Person, die vom Veranstalter zur Durchführung einer Schulung oder sonstigen Veranstaltung beauftragt ist.

2.1.4 Teilnehmer

Teilnehmer ist die Person, die an einer Veranstaltung teilnimmt.

2.2 Veranstaltungen

2.2.1 Öffentliche Schulung

Eine öffentliche Schulung ist eine Veranstaltung zur Wissensvermittlung, zu der Auftraggeber Teilnehmer entsenden können. Öffentliche Schulungen finden entweder remote oder in Präsenz statt. Die Teilnehmer treffen in der öffentlichen Schulung auf Teilnehmer aus anderen Institutionen, d.h. die öffentliche Schulung ist nicht exklusiv und betriebliche Besonderheiten eines Auftraggebers oder Teilnehmers können nicht berücksichtigt werden.

2.2.2 Inhouse Schulung

Eine Inhouse Schulung ist eine Veranstaltung zur Wissensvermittlung, die exklusiv für den Auftraggeber organisiert und durchgeführt wird. Inhouse Schulungen werden vom Auftraggeber entweder als remote oder vor-Ort-Schulung beauftragt. Bei Inhouse Schulungen können die zu vermittelnden Lerninhalte vom Auftraggeber geändert oder mit eigenen Schwerpunkten versehen werden, jedoch nur in dem Rahmen, wie der Veranstalter über die entsprechenden Lernmittel verfügt. Fehlende Lernmittel für speziell gewünschte Lerninhalte können vom Veranstalter hergestellt werden, die Kosten dafür trägt der Auftraggeber.

2.2.3 Lifetime Schulung

Eine Lifetime Schulung ist ein Programm zur selbstständigen Wissensaneignung durch den Teilnehmer. Hierfür werden geeignete Lernmittel zur Verfügung gestellt (Lernvideos, Übungsaufgaben, Musterlösungen). Während der aktiven Lernphase wird das Programm durch regelmäßige Betreuung (remote) durch einen Trainer ergänzt. Die aktive Lernphase ist zeitlich begrenzt, ihre Länge ergibt sich aus der Beschreibung der jeweiligen Schulung. Der Zugang zu den Lernmitteln und Updates ergibt sich aus Ziffer 2.2.9.

2.2.4 Code Mentoring Programm

Das Code Mentoring Programm kann gebucht werden, um Teilnehmer nach einer Schulung dabei zu unterstützen, das erworbene Wissen in der betrieblichen Praxis anzuwenden. Dazu kann ein im Umfang frei definierbares Paket an Remote-Sessions mit einem Trainer gebucht werden.

2.2.5 Vor-Ort Schulung

Eine Schulung in realer Präsenz von Teilnehmer und Trainer an einem Ort ist eine vor-Ort Schulung. Bei einer öffentlichen vor-Ort Schulung wird der Veranstaltungsort mit der gesamten notwendigen Ausstattung vom Veranstalter benannt und bereitgestellt. Bei einer Inhouse vor-Ort Schulung wird der Veranstaltungsort mit der gesamten notwendigen Ausstattung vom Auftraggeber bereitgestellt.

2.2.6 Remote Schulung

Bei einer remote Schulung halten sich Teilnehmer und Trainer an unterschiedlichen Orten auf. Die Schulung wird mittels eines tauglichen Videokonferenzsystems durchgeführt, das vom Veranstalter bereitgestellt wird.

2.2.7 Ganztags Schulung

Vor-Ort Schulungen sind grundsätzlich Ganztags Schulungen, d.h. ein Schulungstag umfasst acht Stunden.

2.2.8 Halbtags Schulung

Remote Schulungen können auch halbtags durchgeführt werden, d.h. ein Schulungstag umfasst vier Stunden.

Bei öffentlichen Schulungen legt der Veranstalter fest, ob die Schulung ganztags oder halbtags durchgeführt wird.

Bei Inhouse remote Schulungen legt der Auftraggeber fest, ob die Schulung ganztags oder halbtags durchgeführt wird.

2.2.9 Lernmittel

Der Veranstalter stellt für die Schulung geeignete Lernmittel in einer Online-Ressource bereit. Die Teilnehmer haben auch über die Dauer der Veranstaltung hinaus ohne feste zeitliche Befristung Zugriff auf die Materialien und deren Aktualisierungen.

Der Veranstalter ist berechtigt, die Bereitstellung einzuschränken oder einzustellen, insbesondere wenn das Produkt eingestellt wird oder der Veranstalter seinen Geschäftsbetrieb aufgibt. Die Einstellung wird mit einer Frist von drei Monaten in Textform angekündigt.

Macht der Auftraggeber von der Geld-zurück-Garantie nach Ziffer 8.4 Gebrauch, endet der Zugang des betreffenden Teilnehmers zu den Lernmitteln mit der Erstattung.

3 Leistungen des Veranstalters

Die Schulungen werden durch einen vom Veranstalter ausgewählten und beauftragten Trainer mit den Lernmitteln des Veranstalters durchgeführt.

Der zwischen Veranstalter und Auftraggeber geschlossene Vertrag zur Durchführung oder zum Besuch einer Veranstaltung ist ein Dienstvertrag. Ein bestimmter Lernerfolg wird nicht geschuldet. Das Kündigungsrecht nach § 627 BGB ist ausgeschlossen; die Regelungen zu Stornierung, Verschiebung und Geld-zurück-Garantie in Ziffer 8 bleiben unberührt.

Der Leistungsumfang einer öffentlichen vor-Ort Schulung umfasst die Teilnahme an der Veranstaltung sowie die in der jeweiligen Beschreibung angegebenen Speisen und Getränke. Nicht im Preis inbegriffen sind alle anderen Kosten, insbesondere Übernachtungs- und Reisekosten der Teilnehmer.

4 Leistungen des Auftraggebers

4.1 Schulungsraum bei Inhouse vor-Ort Schulungen

Bei Inhouse vor-Ort Schulungen stellt der Auftraggeber einen Schulungsraum bereit, der für die Anzahl der Teilnehmer geeignet ist und über eine taugliche Projektionsmöglichkeit verfügt. Die technischen Voraussetzungen an den Schulungsraum werden dem Auftraggeber rechtzeitig vom Veranstalter übermittelt.

4.2 Technische Ausstattung und Zugänge zu KI-Tools

Die Teilnehmer bringen die in der Beschreibung der jeweiligen Schulung genannte technische Ausstattung mit. Dazu gehören insbesondere eigene Benutzerkonten, Lizenzen und API-Zugänge für die in der Schulung eingesetzten Software- und KI-Tools. Die Kosten für deren Nutzung trägt der Auftraggeber.

Auf Anfrage kann der Veranstalter API-Zugänge für die Dauer der Schulung gegen gesondertes Entgelt organisieren. Solche Zugänge dürfen ausschließlich für Übungen im Rahmen der Schulung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Veranstalter kann für sie Nutzungsgrenzen festlegen und sie nach Ende der Schulung deaktivieren.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Teilnehmer in Übungen mit KI-Tools nur solche Daten, Quellcodes und Informationen verwenden, deren Verarbeitung durch den jeweiligen Tool-Anbieter nach den internen Vorgaben des Auftraggebers zulässig ist. Nutzen Teilnehmer eigene Zugänge, richtet sich die Datenverarbeitung durch den Tool-Anbieter nach dem Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber bzw. Teilnehmer und diesem Anbieter.

5 Preise und Reisekosten

Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise als Nettopreise zuzüglich der zum Veranstaltungszeitpunkt in Deutschland gültigen Umsatzsteuer.

Reise- und Übernachtungskosten des Trainers bei Inhouse vor-Ort Schulungen werden im jeweiligen Angebot individuell geregelt.

6 Teilnahmevoraussetzungen

Die in den jeweiligen Beschreibungen der Schulungen genannten Teilnahmevoraussetzungen sind verbindlich.

7 Buchung und Vertragsschluss

7.1 Öffentliche Schulung

Die Anmeldung zu einer öffentlichen Schulung kann per E-Mail oder via Internetformular erfolgen. Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung des Veranstalters in Textform zustande.

7.2 Inhouse Schulung und Code Mentoring

Der Auftraggeber erhält auf Anforderung ein formales Angebot. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande.

7.3 Lifetime Schulung

Die Anmeldung zu einer Lifetime Schulung kann per E-Mail oder via Internetformular erfolgen. Nach Zugang einer Anmeldung wird diese dem Auftraggeber in Textform bestätigt.

8 Stornierung, Ersatzteilnehmer und Geld-zurück-Garantie

8.1 Form

Stornierungen, Verschiebungswünsche, die Benennung von Ersatzteilnehmern und die Inanspruchnahme der Geld-zurück-Garantie bedürfen der Textform, z.B. per E-Mail an info@workshops.de. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs beim Veranstalter.

8.2 Stornierung einer öffentlichen Schulung

Der Auftraggeber kann die Anmeldung bis zum Beginn der Veranstaltung jederzeit kostenfrei stornieren. Bereits gezahlte Beträge werden innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Stornierung vollständig erstattet.

8.3 Ersatzteilnehmer

Der Auftraggeber kann jederzeit kostenfrei einen Ersatzteilnehmer benennen, sofern dieser die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.

8.4 Geld-zurück-Garantie bei öffentlichen Schulungen

Ist ein Teilnehmer mit einer öffentlichen Schulung nicht zufrieden, erstattet der Veranstalter die Teilnahmegebühr für diesen Teilnehmer in voller Höhe. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

Die Garantie muss vor Beginn des zweiten Schulungstages in Anspruch genommen werden. Bei eintägigen Schulungen muss sie bis zum Ende des Schulungstages in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist, dass der Teilnehmer die Schulung am ersten Schulungstag angetreten hat.

Mit Inanspruchnahme der Garantie endet die Teilnahme an der Schulung. Die Erstattung erfolgt innerhalb von 14 Tagen. Der Zugang zu den Lernmitteln endet gemäß Ziffer 2.2.9 mit der Erstattung.

8.5 Nichterscheinen

Erscheint ein Teilnehmer ohne vorherige Stornierung nicht zur Schulung und wird kein Ersatzteilnehmer benannt, ist der volle Rechnungsbetrag fällig. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

8.6 Stornierung und Verschiebung einer Inhouse Schulung

Der Auftraggeber kann eine Inhouse Schulung stornieren. Die Veranstaltung kann auf Wunsch des Auftraggebers außerdem einmalig um höchstens sechs Monate verschoben werden. Der neue Termin wird im gegenseitigen Einvernehmen festgesetzt.

Bei Stornierung und bei Verschiebung werden folgende Anteile der Gesamt-Angebotssumme fällig:

Zugang vor dem Beginn der Veranstaltung Stornierung Verschiebung
31 Tage oder mehr 10% 0%
30 Tage bis 15 Tage 40% 10%
14 Tage oder weniger 70% 20%

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

8.7 Lifetime Schulung

Der Teilnehmer kann eine Lifetime Schulung ab Freischaltung 14 Tage lang ohne verbindliche Buchung nutzen (Probephase). Innerhalb der Probephase kann die Lifetime Schulung jederzeit kostenfrei beendet werden.

Erfolgen Buchung und Rechnungsstellung vor Ablauf der Probephase, kann der Auftraggeber bis zum Ablauf der Probephase kündigen und erhält den Rechnungsbetrag vollständig erstattet.

8.8 Code Mentoring

Gebuchte Sessions müssen innerhalb von sechs Monaten ab Vertragsschluss genutzt werden. Danach verfallen nicht genutzte Sessions ohne Erstattung.

Vereinbarte Termine können bis 24 Stunden vor Beginn kostenfrei verschoben werden. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen gilt die Session als genutzt.

9 Öffentliche Schulungen

9.1 Inhaltsänderungen

Der Veranstalter ist berechtigt, Inhalte öffentlicher Schulungen anzupassen, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist und Lernziele sowie Gesamtcharakter der Schulung erhalten bleiben. Das gilt insbesondere für Aktualisierungen aufgrund neuer Versionen, Funktionen oder Änderungen der behandelten Software, Frameworks und KI-Tools.

9.2 Änderung des Veranstaltungsortes und -zeitpunkts

Der Veranstalter ist berechtigt, aufgrund von Teilnehmerzahlen oder anderen wichtigen Gründen den Veranstaltungsort oder den Veranstaltungszeitpunkt zu ändern.

Bei öffentlichen vor-Ort Schulungen liegen nicht mehr als 20 km zwischen ursprünglichem und neuem Veranstaltungsort.

Bei einer Änderung des Veranstaltungszeitpunkts kann der Auftraggeber kostenfrei stornieren. Bereits gezahlte Beträge werden vollständig erstattet.

9.3 Mindestteilnehmerzahl

Wird eine in der Beschreibung der Schulung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Veranstalter die Schulung bis spätestens 14 Tage vor Beginn absagen. Der Auftraggeber kann dann wählen zwischen einer Umbuchung auf eine spätere Durchführung und der vollständigen Erstattung bereits gezahlter Beträge.

10 Verhinderung des Veranstalters

Ist der Veranstalter an der Erbringung der vereinbarten Leistungen durch höhere Gewalt, Krankheit des vorgesehenen Trainers oder sonstige von ihm nicht zu vertretende Umstände gehindert, ist er berechtigt, die Veranstaltung abzusagen.

Bei Inhouse Schulungen wird mit dem Auftraggeber ein Ausweichtermin vereinbart.

Bei öffentlichen Schulungen kann der Auftraggeber wählen zwischen einer Umbuchung auf die nächste planmäßige Durchführung und der vollständigen Erstattung bereits gezahlter Beträge.

Weitergehende Ansprüche richten sich nach Ziffer 12.

11 Rechnungslegung, Fälligkeit und Zahlung

11.1 Inhouse Schulung und Code Mentoring

Die Rechnungsstellung erfolgt ab drei Wochen vor der Durchführung der Veranstaltung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

11.2 Öffentliche Schulung

Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Buchung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Teilnahme setzt eine vollständig bezahlte Rechnung voraus.

11.3 Lifetime Schulung

Nach Ablauf der Probephase ist die Fortsetzung der Lifetime Schulung nur nach Buchung und Begleichung der daraus resultierenden Rechnung möglich.

11.4 Aufrechnung

Eine Zurückbehaltung oder Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen des Auftraggebers zulässig.

12 Haftung

Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Trainer und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

13 Nutzungsrechte und Urheberrecht

Alle Rechte an den Veranstaltungsunterlagen und Lernmitteln, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung, bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

Die Unterlagen sind ausschließlich zur persönlichen Nutzung durch den jeweiligen Teilnehmer bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte, auch innerhalb des Unternehmens des Auftraggebers, sowie eine Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung sind ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters in Textform nicht gestattet.

Ausgenommen sind die Quellcodes der in den Veranstaltungen erarbeiteten Beispielanwendungen. Diese dürfen vom Auftraggeber frei verwendet werden.

Der Veranstalter versichert, dass er zur Nutzung der von ihm bereitgestellten Materialien berechtigt ist. Enthaltene Inhalte Dritter, etwa Open-Source-Software, unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen.

14 Aufzeichnungen

Bild- und Tonaufzeichnungen von Veranstaltungen, auch von Remote Sessions, sind nur mit vorheriger Zustimmung aller Teilnehmer und des Trainers zulässig. Das gilt für den Veranstalter, den Auftraggeber und die Teilnehmer gleichermaßen.

15 Vertraulichkeit und Referenzen

Der Veranstalter und seine Trainer behandeln alle auf den Auftraggeber bezogenen Informationen, die ihnen aus der vertraglichen Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich. Der Veranstalter ist berechtigt, die aus der Zusammenarbeit gewonnenen Daten in anonymisierter Form zu wissenschaftlichen und publizistischen Zwecken zu verwenden.

Der Veranstalter ist berechtigt, den Auftraggeber unter Nennung von Firmenname und Logo als Referenz zu eigenen Werbezwecken zu nennen. Der Auftraggeber kann dem jederzeit in Textform widersprechen.

16 Datenschutz

Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und der Teilnehmer nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO, soweit dies zur Durchführung des Vertrags erforderlich ist. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter https://workshops.de/agb/datenschutz.

Der Auftraggeber informiert die von ihm angemeldeten Teilnehmer über die Übermittlung ihrer Daten an den Veranstalter.

17 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Berlin.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 02.10.2026