Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1 Begriffsbestimmungen

1.1 Beteiligte

1.1.1 Veranstalter

Veranstalter ist die Symetics GmbH.

1.1.2 Auftraggeber

Auftraggeber ist das Unternehmen, das eine Inhouse Schulung oder einen oder mehrere Teilnehmer für eine andere Veranstaltung bucht.

1.1.3 Trainer/Dozent

Trainer/Dozent ist eine Person, die vom Veranstalter zur Durchführung einer Schulung oder sonstigen Veranstaltung beauftragt ist.

1.1.4 Kunde

Kunde ist eine natürliche Person, die für sich oder andere einen oder mehrere Teilnehmer an einer Veranstaltung bucht.

1.1.5 Teilnehmer

Teilnehmer ist die Person, die an einer Veranstaltung teilnimmt.

1.2 Veranstaltungen

1.2.1 Öffentliche Schulung

Eine öffentliche Schulung ist eine Veranstaltung zur Wissensvermittlung, zu der von Kunden oder Auftraggebern Teilnehmer entsandt werden können. Öffentliche Schulungen finden entweder remote oder in Präsenz statt. Die Teilnehmer treffen in der öffentlichen Schulung auf Teilnehmer aus anderen Institutionen, d.h. die öffentliche Schulung ist nicht exklusiv und betriebliche Besonderheiten eines Auftraggebers, Kunden oder Teilnehmers können nicht berücksichtigt werden.

1.2.2 Inhouse Schulung

Eine Inhouse Schulung ist eine Veranstaltung zur Wissensvermittlung, die exklusiv für den Auftraggeber organisiert und durchgeführt wird. Inhouse Schulungen werden vom Auftraggeber entweder als remote oder vor-Ort-Schulung beauftragt. Bei Inhouse Schulungen können die zu vermittelnden Lerninhalte vom Auftraggeber geändert oder mit eigenen Schwerpunkten versehen werden, jedoch nur in dem Rahmen, wie der Veranstalter über die entsprechenden Lernmittel verfügt. Fehlende Lernmittel für speziell gewünschte Lerninhalte können vom Veranstalter hergestellt werden, die Kosten dafür trägt der Auftraggeber.

1.2.3 Lifetime Schulung

LifeTime Schulung ist ein Programm zur selbstständigen Wissensaneignung durch den Teilnehmer. Hierfür werden geeignete Lernmittel zur Verfügung gestellt (Lernvideos, Übungsaufgaben, Musterlösungen). Während der aktiven Lernphase wird das Programm durch regelmäßige Betreuung (remote) durch einen Trainer ergänzt. Die aktive Lernphase ist zeitlich begrenzt, die Länge ergibt sich aus der Beschreibung der jeweiligen Schulung. Der Zugang zu den Lernmitteln und Updates ergibt sich aus 1.2.9 dieser AGB.

1.2.4 Code Mentoring Programm

Das Code Mentoring Programm kann gebucht werden, um Teilnehmer an einer Schulung nach dieser dabei zu unterstützen, das in der Schulung erworbene Wissen in der betrieblichen Praxis anzuwenden. Dazu kann ein im Umfang frei definierbares Paket an Remote-Sessions mit einem Trainer gebucht werden.

1.2.5 Vor-Ort Schulung

Eine Schulung in realer Präsenz von Teilnehmer und Trainer an einem Ort ist eine vor-Ort Schulung. Bei einer öffentlichen vor-Ort Schulung, wird der Veranstaltungsort mit der gesamten notwendigen Ausstattung vom Veranstalter benannt und bereitgestellt. Bei einer Inhouse vor-Ort Schulung, wird der Veranstaltungsort mit der gesamten notwendigen Ausstattung vom Auftraggeber bereitgestellt.

1.2.6 Remote Schulung

Bei einer remote Schulung halten sich Teilnehmer und Trainer an unterschiedlichen Orten auf. Die Schulung wird mittels eines tauglichen Videokonferenzsystems durchgeführt. Das Videokonferenzsystem wird vom Veranstalter bereitgestellt.

1.2.7 Ganztags Schulung

Vor-Ort Schulungen sind grundsätzlich Ganztags Schulungen, d.h. ein Schulungstag umfasst acht Stunden.

1.2.8 Halbtags Schulung

Remote Schulungen können auch halbtags durchgeführt werden, d.h. ein Schulungstag umfasst vier Stunden.

Bei öffentlichen Schulungen wird vom Veranstalter festgelegt, ob die Schulung ganztags oder halbtags durchgeführt wird.

Bei Inhouse Schulungen (nur remote) wird vom Auftraggeber festgelegt, ob die Schulung ganztags oder halbtags durchgeführt wird.

1.2.9 Lernmittel

Der Veranstalter stellt für die Schulung geeignete Lernmittel in einer Online-Ressource bereit. Die Teilnehmer haben auch über die Dauer der Veranstaltung hinaus zeitlich unbegrenzten Zugriff auf die Materialien und deren Aktualisierungen. Die Bereitstellung kann jedoch eingeschränkt oder eingestellt werden, insbesondere wenn das Produkt eingestellt wird oder der Veranstalter seinen Geschäftsbetrieb aufgibt.

2 Leistungen des Veranstalters

Die Schulungen werden durch einen vom Veranstalter ausgewählten und beauftragten Trainer mit den Lernmitteln des Veranstalters durchgeführt.

Der zwischen Veranstalter und Auftraggeber oder Kunden geschlossene Vertrag zur Durchführung oder dem Besuch einer Veranstaltung ist ein Dienstvertrag. Ein Ergebnis wird nicht versprochen und nicht geschuldet. Die Kündigung nach § 627 BGB ist ausgeschlossen.

Der Leistungsumfang einer öffentlichen vor-Ort Schulung umfasst die Teilnahme an der Veranstaltung sowie die in der jeweiligen Beschreibung angegebenen Speisen und Getränke. Nicht im Preis inbegriffen sind alle anderen Kosten, insbesondere Übernachtungs- und Reisekosten.

3 Verhinderung

Ist der Veranstalter an der Erbringung der vereinbarten Leistungen durch
höhere Gewalt, Krankheit des vorgesehenen Trainers oder sonstige von ihm nicht zu vertretenden Umstände verhindert, so ist er berechtigt, die geplante Veranstaltung abzusagen.

Bei Inhouse Schulungen wird mit dem Auftraggeber ein Ausweichtermin vereinbart.

Bei öffentlichen Schulungen besteht für den Auftraggeber / Kunden das Wahlrecht zwischen Umbuchung auf die nächste planmäßige Durchführung der Schulung oder der vollständigen Rückerstattung der bereits gezahlten Schulungskosten.

Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen.

4 Leistungen des Auftraggebers

Bei Inhouse vor-Ort Schulungen stellt der Auftraggeber einen Schulungsraum bereit, der für die Anzahl der Teilnehmer geeignet ist und über eine taugliche Projektionsmöglichkeit verfügt. Die technischen Voraussetzungen an den Schulungsraum werden dem Auftraggeber rechtzeitig vom Veranstalter übermittelt.

5 Preisangaben

Soweit im Einzelnen nicht anderweitig spezifiziert, verstehen sich alle Preisangaben als Nettopreis, zuzüglich der zum Veranstaltungszeitpunkt in Deutschland gültigen Mehrwertsteuer.

6 Teilnahmevoraussetzungen

Die in den jeweiligen Beschreibungen der Schulungen genannten Teilnahmevoraussetzungen sind verbindlich und müssen auf jeden Fall eingehalten werden.

7 Buchung, Widerruf, Stornierung

7.1 Öffentliche Schulung

Die Anmeldung zu einer öffentlichen Schulung kann per E-Mail oder via Internetformular erfolgen. Nach Zugang einer Anmeldung wird diese dem Auftraggeber bzw. Kunden schriftlich bestätigt.

Der Auftraggeber kann die Anmeldung vor Beginn der Veranstaltung stornieren. Die Stornierung der Anmeldung ist kostenfrei, sofern die Stornierung spätestens 14 Tage nach dem auf der Rechnung ausgewiesenen Rechnungsdatum erfolgt. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung. Bei Stornierung der Anmeldung nach 14 Tagen sind 50 Prozent des Rechnungsbetrages fällig, sofern die Stornierung spätestens 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgt. Im Falle einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen ist der volle Rechnungsbetrag fällig.

Die Stornierung bedarf der Textform. Der Nachweis für den rechtzeitigen Zugang der Stornierung obliegt dem Auftraggeber.

7.2 Inhouse Schulung

Der Auftraggeber erhält auf Anforderung ein formales Angebot zur Durchführung der Schulung durch den Veranstalter. Der Vertrag zu einer Inhouse Schulung kommt durch Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zu Stande.

Der Auftraggeber kann diesen Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Die Veranstaltung kann auf Wunsch des Auftraggebers einmalig um höchstens sechs Monate kostenfrei verschoben werden. Der neue Termin wird im gegenseitigen Einvernehmen festgesetzt. Kündigung und Mitteilung des Wunsches auf Verschiebung müssen schriftlich via E-Mail an info@workshops.de erfolgen.

Bei Kündigung aus wichtigem Grund und bei Verschiebung werden folgende Teilbeträge der Gesamt-Angebotssumme fällig:

Vor dem Beginn der Veranstaltung Kündigung Verschiebung
bis spätestens 31 Tage 10% 0%
30 Tage bis 15 Tage 40% 10%
14 Tage oder weniger 70% 20%

7.3 Lifetime Schulung

Die Anmeldung zu einer LifeTime Schulung kann per E-Mail oder via Internetformular erfolgen. Nach Zugang einer Anmeldung wird diese dem Auftraggeber bzw. Kunden schriftlich bestätigt. Der Teilnehmer kann einen definierten Teil der Lifetime Schulung auch ohne verbindliche Buchung absolvieren (Probephase). Innerhalb der Probephase kann die Lifetime Schulung jederzeit und kostenfrei abgebrochen bzw. gekündigt werden.

7.4 Widerrufsrecht für Verbraucher (§355 BGB)

Die vom Veranstalter angebotenen Veranstaltungen richten sich an Unternehmen.

Bei Verträgen, die durch Angebot und Annahme des Angebotes entstehen, wird davon ausgegangen, dass der Vertragspartner des Veranstalters kein Verbraucher im Sinne § 13 BGB ist.

Kunden, die Verbraucher nach § 13 BGB sind und die eine Teilnahme an einer Veranstaltung via Internetformular oder E-Mail gebucht haben, haben ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB.

8 öffentliche Schulungen

8.1 Inhaltsabweichungen

Der Veranstalter behält sich vor, öffentliche Veranstaltungen abweichend von der Inhaltsbeschreibung durchzuführen.

8.2 Änderung des Veranstaltungsortes und -Zeitpunkts

Der Veranstalter behält sich vor, aufgrund von Teilnehmerzahlen oder anderen wichtigen Gründen den Veranstaltungsort oder den Veranstaltungszeitpunkt zu ändern.

Bei öffentlichen vor-Ort Schulungen gilt dabei, dass nicht mehr als 20 km Entfernung zwischen ursprünglichem und neuem Veranstaltungsort liegen.

8.3 Absage einer öffentlichen Veranstaltung durch den Veranstalter

Veranstaltungen können vom Veranstalter abgesagt werden. Auf Wunsch kann auf eine spätere Durchführung der abgesagten Veranstaltung umgebucht werden. Ansonsten werden bereits bezahlte Gebühren in voller Höhe zurückerstattet. Darüber hinaus haftet der Veranstalter nicht für Aufwendungen und Schäden.

9 Rechnungslegung, Fälligkeit und Zahlung

9.1 Inhouse Schulung & Code Mentoring

Die Rechnungsstellung erfolgt ab 3 Wochen vor der Durchführung der Veranstaltung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Zurückbehaltung der Vergütung bzw. die Aufrechnung ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen des Kunden zulässig.

9.2 Öffentliche Schulung

Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Teilnehmerbuchung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Nur eine vollständig bezahlte Rechnung berechtigt zur Teilnahme an der Veranstaltung.

9.3 Lifetime Schulung

Teilnehmer können mit der Lifetime Schulung starten, ohne verbindlich gebucht zu haben. Nach einem begrenzten Teil der Lifetime Schulung (Probephase), ist Fortsetzung nur nach Buchung und Begleichung der aus der Buchung resultierenden Rechnung möglich. Erfolgt Buchung und Rechnungslegung vor Ablauf der Probephase, besteht bis zum Ablauf der Probephase ein außerordentliches Kündigungsrecht der Lifetime Schulung, bei voller Rückerstattung des Rechnungsbetrages.

10 Haftung und Gewährleistung

Alle Veranstaltungen werden vom Veranstalter mit größtmöglicher Sorgfalt vorbereitet und durchgeführt. Eine Haftung für den Erfolg der Veranstaltung, im Sinne eines Lernerfolges, sowie eine Haftung, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht, werden ausgeschlossen.

11 Urheberrechte

Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Veranstaltungs-Unterlagen oder Teilen daraus, bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Die Unterlagen oder Teile davon dürfen ohne schriftliche Genehmigung nicht reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Eine Ausnahme bilden die Quellcodes der in den Veranstaltungen erarbeiteten Beispiel-Anwendungen.

Der Veranstalter versichert, dass die von ihm bereitgestellten Trainingsmaterialien frei von Rechten Dritter sind.

12 Vertraulichkeit

Der Veranstalter und mithin der Trainer behandelt alle auf den Kunden bezogenen Informationen, die ihm aus der vertraglichen Zusammenarbeit bekannt werden, streng vertraulich. Der Veranstalter ist berechtigt, die aus der vertraglichen Zusammenarbeit gewonnenen Daten in anonymisierter Form zu wissenschaftlichen und publizistischen Zwecken zu verwerten. Der Veranstalter ist ferner berechtigt, auf die Tätigkeit für den Kunden zu eigenen Werbezwecken hinzuweisen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde.

13 Datenschutz

Der sorgfältige und gewissenhafte Umgang mit den persönlichen Informationen und Daten des Teilnehmers wird durch den Veranstalter gewährleistet. Es werden keine Daten an unbeteiligte Dritte weitergegeben.

Jeder Teilnehmer erklärt sich mit der elektronischen Verarbeitung seiner persönlichen Daten durch den Veranstalter einverstanden, soweit dies zum Zwecke einer ordnungsgemäßen Abwicklung der Veranstaltung erforderlich ist.

14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Bestimmungen des UN-Kauf- oder Vertragsrechts finden keine Anwendung.

Gerichtsstand ist Berlin.